Wie werden Designleistungen kalkuliert und vergütet? Kurz gesagt:
Hierzu benötige ich im Vorfeld einige Eckpfeiler, welche sich am besten in einem persönlichen Gespräch und/oder vorweg durch eine möglichst genaue Projektbeschreibung klären lassen. 

Ihre Anfragen sind immer individuell und so versuche ich Ihnen entsprechend entgegen zu kommen. So biete ich faire Angebote für kleinere Auftragsvolumen, private Kunden, Vereine, Existenzgründer, etc.. Größere Auftragsvolumen lassen Rabatte zu.

Mehrwertsteuer - 7% oder 19%?

Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 19% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Sonstige Arbeiten ohne besondere Kreativleistung werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.